Auf dieser Seite werden die erforderlichen
Schritte für eine Ersatzausfertigung einer Betriebserlaubnis beschrieben.
Zuerst benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Dieses Dokument bestätigt, daß das Fahrzeug weder als
gestohlen gemeldet noch daß die originale Betriebserlaubnis aufgrund
technischer Mängel eingezogen wurde.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt entweder die
örtliche Polizei (meist kostenlos) oder die zuständige
KFZ-Zulassungsstelle (hier in der Regel gegen eine Gebühr)
aus.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die absolute Voraussetzung
für die Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis für das jeweilige
Mofa, Moped oder Mokick. Die folgenden Schritte sind nur
möglich, wenn man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für
das entsprechende Fahrzeug besitzt .
Hat man die nötige Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten,
gibt es nun zwei Wege eine neue Fahrzeug-Betriebserlaubnis zu bekommen.
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direkt beim Hersteller oder
ggf. beim Importeur |
das scheidet bei der Marke
DEMM
für unsere Fahrzeuge leider aus |
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2. |
Vorführung beim TÜV |
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Da die erste Möglichkeit (Herstelleranfrage) für uns
ausscheidet, bleibt nur der Weg über den TÜV.
Hier ist eine Einzelabnahme des Fahrzeugs fällig, die auch
mehr kostet. Das Fahrzeug muß beim TÜV vorgeführt werden
und wird auf die Verkehrssicherheit und Übereinstimmung des
technischen Zustands mit den zu dem Fahrzeug gehörenden Daten
geprüft.
Obwohl der TÜV normalerweise Zugang zu den technischen Daten
des jeweiligen Fahrzeugs hat und diese natürlich auch
abfragen kann, wird es sicherlich hilfreich sein, eine Kopie
einer Betriebserlaubnis eines baugleichen Fahrzeugs zu hand zu haben.
Ist alles in Ordnung, wird eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt.
Die Kosten dazu liegen meist bei mindesten 50,-- Euro. |
Niemals jedoch sollten Sie
versuchen eine fremde (A)BE, die nicht zum
Fahrzeug gehört, an das vorhandene Fahrzeug
"anzupassen". Das wird in jedem
Fall als Urkundenfälschung und somit als
Straftat geahndet. Auch der Kauf und
Gebrauch einer gefälschten oder
verfälschten (A)BE ist strafbar. |
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Interessant finde ich in
dem Zusammenhang unter anderem die
Ausführungen unter: |
http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html |
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Natürlich gibt es viele
Informationsseiten in unterschiedlicher
Qualität zu diesem Thema. Alle diese Seiten
kann ich hier gar nicht aufzeigen. Dazu
bedient man sich am besten einer der
etablierten Suchmaschinen. |
Nachfolgend habe ich aus Internet-Verkaufsangeboten
absolute
Negativ-Beispiele von verfälschten
Betriebserlaubnissen, derzeit anhand einer
Zündapp-Betriebserlaubnis bzw. JAWA-Betriebserlaubnis: |
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Verfälschte
Betriebserlaubnis |
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Originale
Betriebserlaubnis |
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ein 1971er Zündapp-Mofa Typ 442-17 |
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Auf der dilettantisch
verfälschten Betriebserlaubnis (linkes Bild) ist im oberen Teil zwei Mal eine
Ziffer mit einer sieben überschrieben worden.
Nachfolgend wurde die ursprüngliche Fahrgestell-
und Motornummer mit Papierstreifen überklebt und
jeweils eine "neue" Nummer eingetragen. Zu
guter letzt ist dann noch die Jahreszahl des Ausgabedatums
ebenfalls von Hand in 28.07.71 geändert worden. |
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Verfälschte JAWA-Betriebserlaubnis |
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Auch die obenstehende Betriebserlaubnis wurde
verfälscht. Allerdings verbietet mir der Anstand, diese Art der
Verfälschung hier öffentlich beurteilen. Unbestritten ist sicherlich, daß
diese Verfälschung weit unterhalb von dilettantisch einzuordnen
ist.
Hier wurde jedenfalls eine Jawa-Betriebserlaubnis (Nr. 7835a für ein
Jawa-Mofa 206) verfälscht. Das Jawa-Logo sowie der Schriftzug "JAWA
25" wurde durchgestrichen und, vermutlich ebenfalls mit einem
Kugelschreiber, abschließend "DEMM / Scout 25" darunter
geschrieben. |
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