Ersatz-Betriebserlaubnis
(Zweitschrift, Ersatz-"ABE")
für Mofa, Moped & Mokick erhalten

     
Auf dieser Seite werden die erforderlichen Schritte für eine Ersatzausfertigung einer Betriebserlaubnis beschrieben.

Zuerst benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Dieses Dokument bestätigt, daß das Fahrzeug weder als gestohlen gemeldet noch daß die originale Betriebserlaubnis aufgrund technischer Mängel eingezogen wurde.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt entweder die örtliche Polizei (meist kostenlos) oder die zuständige KFZ-Zulassungsstelle (hier in der Regel gegen eine Gebühr) aus.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die absolute Voraussetzung für die Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis für das jeweilige Mofa, Moped oder Mokick. Die folgenden Schritte sind nur möglich, wenn man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das entsprechende Fahrzeug besitzt .

Hat man die nötige Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten, gibt es nun zwei Wege eine neue Fahrzeug-Betriebserlaubnis zu bekommen.

       
1. direkt beim Hersteller oder
ggf. beim Importeur
das scheidet bei der Marke DEMM
für unsere Fahrzeuge leider aus
       
2. Vorführung beim TÜV    
       

Da die erste Möglichkeit (Herstelleranfrage) für uns ausscheidet, bleibt nur der Weg über den TÜV.

Hier ist eine Einzelabnahme des Fahrzeugs fällig, die auch mehr kostet. Das Fahrzeug muß beim TÜV vorgeführt werden und wird auf die Verkehrssicherheit und Übereinstimmung des technischen Zustands mit den zu dem Fahrzeug gehörenden Daten geprüft.
Obwohl der TÜV normalerweise Zugang zu den technischen Daten des jeweiligen Fahrzeugs hat und diese natürlich auch abfragen kann, wird es sicherlich hilfreich sein, eine Kopie einer Betriebserlaubnis eines baugleichen Fahrzeugs zu hand zu haben.
Ist alles in Ordnung, wird eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt.

Die Kosten dazu liegen meist bei mindesten 50,-- Euro.

 
Niemals jedoch sollten Sie versuchen eine fremde (A)BE, die nicht zum Fahrzeug gehört, an das vorhandene Fahrzeug "anzupassen". Das wird in jedem Fall als Urkundenfälschung und somit als Straftat geahndet. Auch der Kauf und Gebrauch einer gefälschten oder verfälschten (A)BE ist strafbar.
 
Interessant finde ich in dem Zusammenhang unter anderem die Ausführungen unter:

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

 
Natürlich gibt es viele Informationsseiten in unterschiedlicher Qualität zu diesem Thema. Alle diese Seiten kann ich hier gar nicht aufzeigen. Dazu bedient man sich am besten einer der etablierten Suchmaschinen.
Nachfolgend habe ich aus Internet-Verkaufsangeboten absolute Negativ-Beispiele von verfälschten Betriebserlaubnissen, derzeit anhand einer Zündapp-Betriebserlaubnis bzw. JAWA-Betriebserlaubnis:
 
Verfälschte Betriebserlaubnis
 
Originale Betriebserlaubnis
für ein 1971er Zündapp-Mofa Typ 442-17
 

Auf der dilettantisch verfälschten Betriebserlaubnis (linkes Bild) ist im oberen Teil zwei Mal eine Ziffer mit einer sieben überschrieben worden. Nachfolgend wurde die ursprüngliche Fahrgestell- und Motornummer mit Papierstreifen überklebt und jeweils eine "neue" Nummer eingetragen. Zu guter letzt ist dann noch die Jahreszahl des Ausgabedatums ebenfalls von Hand in 28.07.71 geändert worden.

 
 
 
Verfälschte JAWA-Betriebserlaubnis
 

 

Auch die obenstehende Betriebserlaubnis wurde verfälscht. Allerdings verbietet mir der Anstand, diese Art der Verfälschung hier öffentlich beurteilen. Unbestritten ist sicherlich, daß diese Verfälschung weit unterhalb von dilettantisch einzuordnen ist.
Hier wurde jedenfalls eine Jawa-Betriebserlaubnis (Nr. 7835a für ein Jawa-Mofa 206) verfälscht. Das Jawa-Logo sowie der Schriftzug "JAWA 25" wurde durchgestrichen und, vermutlich ebenfalls mit einem Kugelschreiber, abschließend "DEMM / Scout 25" darunter geschrieben.

         

15.01.2024